Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen
Urheber
- Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen
- Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen in Schleswig-Holstein
- Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen in Schleswig-Holstein
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Als ermächtigter Arzt oder ermächtigte Ärztin haben Sie die Aufgabe, Erstuntersuchungen, die erneuten Untersuchungen und die Beurteilungen sowie die besondere ärztliche Überwachung durchzuführen. Für jede Person, die Ihrer ärztlichen Überwachung unterliegt, führen Sie eine Gesundheitsakte.
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Verfahrensablauf
Sie reichen Ihren Antrag mit den relevanten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein.
Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung nach Druckluftverordnung.
Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.
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Voraussetzungen
-
Sie können nachweisen, dass Sie
- über die Approbation verfügen,
- die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
- über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung verfügen (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen)
- sowie die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen erbringen.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Antrag auf Ermächtigung
-
Nachweise über
- Ihre Approbation,
- die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
- Ihre Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen),
- die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen
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Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde entsprechend des Verwaltungsaufwands, insbesondere in Bezug auf eine erstmalige oder wiederholte Beantragung der Ermächtigung.
Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
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Formulare
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein
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Onlinedienste
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