Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen


Urheber

Leistungsbeschreibung

Als ermächtigter Arzt oder ermächtigte Ärztin haben Sie die Aufgabe, Erstuntersuchungen, die erneuten Untersuchungen und die Beurteilungen sowie die besondere ärztliche Überwachung durchzuführen. Für jede Person, die Ihrer ärztlichen Überwachung unterliegt, führen Sie eine Gesundheitsakte.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag mit den relevanten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein.

Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung nach Druckluftverordnung.

Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie können nachweisen, dass Sie
    • über die Approbation verfügen,
    • die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
    • über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung verfügen (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen)
    • sowie die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen erbringen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag auf Ermächtigung
  • Nachweise über
    • Ihre Approbation,
    • die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
    • Ihre Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen),
    • die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde entsprechend des Verwaltungsaufwands, insbesondere in Bezug auf eine erstmalige oder wiederholte Beantragung der Ermächtigung.

    Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Formulare

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.11.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Onlinedienste

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück