Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (länderspezifisch)
Leistungsbeschreibung
Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:
- Vermittlungsverfahren in Deutschland
- Adoptionsverfahren im Ausland
- Anerkennung der Adoption in Deutschland
Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.
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An wen muss ich mich wenden?
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.
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Bearbeitungsdauer
Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.
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Rechtsgrundlage
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Urheber
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen
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