Eine Versammlung anmelden
Volltext
Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Erforderliche Unterlagen
Keine
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Frist
Die Anmeldung hat mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung beziehungsweise Aufruf) der Versammlung zu erfolgen.
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Rechtsgrundlage(n)
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Anträge / Formulare
Urheber
- Öffentliche Versammlung: anzeigen in Schleswig-Holstein
- Öffentliche Versammlung: anzeigen in Schleswig-Holstein
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Onlinedienste
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