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Was erledige ich wo?

Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes


Leistungsbeschreibung

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

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Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

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Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

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Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

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Fachlich freigegeben am

22.05.2023

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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