Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Leistungsbeschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
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Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
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Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
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Rechtsgrundlage
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Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
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Fachlich freigegeben am
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