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Was erledige ich wo?

Einwohner*innenfragestunde


Leistungsbeschreibung

Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde oder Stadt haben das Recht, in den öffentlichen Sitzungen der Gemeinde- oder Stadtvertretung im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Kreistage und Amtsausschüsse für Angelegenheiten des Kreises bzw. des Amtes.

Die Ausschüsse der oben genannten Gremien können ebenfalls Einwohner*innenfragestunden durchführen.

Die Durchführung der Fragestunde regeln die Gremien jeweils in ihren Geschäftsordnungen. In der Regel können Fragen auch vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

  • In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister,
  • in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher bzw. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten,
  • in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten,
  • in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Auf Verlangen muss die Einwohnerschaft zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses und einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

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Rechtsgrundlage

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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