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Was erledige ich wo?

Entfernung oder Stilllegung von Trinkwasserleitungen aus Blei melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bei Ihrer Wasserversorgungsanlage feststellen, dass die Trinkwasserleitungen aus Blei bestehen, sind Sie verpflichtet, diese bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen.

Diese Vorschrift schützt die Gesundheit der Verbraucher und Verbraucherinnen, da die Bleibelastung im Trinkwasser minimiert wird. Es ist wichtig, dass Sie diese Frist einhalten und die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig planen.

Zudem müssen Sie die zuständige Behörde über durchgeführte Maßnahmen informieren und alle Beteiligten über das Vorhandensein und die geplanten Maßnahmen bezüglich der Trinkwasserleitungen aus Blei aufklären.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie melden die Entfernung oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei bei Ihrer zuständigen Behörde.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

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Voraussetzungen

  • Sie nutzen Trinkwasserleitungen aus Blei.
  • Sie haben oder werden die Trinkwasserleitungen aus Blei entfernen oder stilllegen lassen.

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Welche Fristen muss ich beachten?

bis 12. Januar 2026

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Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

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Fachlich freigegeben am

30.04.2024

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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