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Was erledige ich wo?

Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Schleswig-Flensburg:

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband



Spezielle Hinweise für Schleswig-Flensburg:

Bitte wenden Sie sich für die Ämter Schafflund, Eggebek, Kropp-Stapelholm, Oeversee, Arensharde, Südangeln und Haddeby sowie für die Gemeinden Handewitt, Harrislee und Stadt Schleswig an Frau Jordan (Kreis Schleswig-Flensburg). Telefonisch unter 04621 87406 oder per E-Mail an:  beatrice.jordan@schleswig-flensburg.de

Bitte wenden Sie sich für die Ämter Langballig, Hürup, Mittelangeln, Geltinger Bucht, Süderbrarup, Kappeln Land sowie für die Stadt Glücksburg und die Stadt Kappeln an Herrn Hohmann (Kreis Schleswig-Flensburg). Telefonisch unter 04621 87682 oder per E-Mail an: falko.hohmann@schleswig-flensburg.de

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal » Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein « .



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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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