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Was erledige ich wo?

Ersatzpflege in der sozialen Pflegeversicherung beantragen


Leistungsbeschreibung

Ist Ihre private Pflegeperson erkrankt, im Urlaub oder kann Sie aus sonstigen Gründen zeitweise nicht pflegen, zahlt Ihnen Ihre Pflegekasse auf Antrag die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese Vertretung kann beispielsweise ein Familienmitglied oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen. Die Ersatzpflege wird manchmal auch Verhinderungspflege genannt.

Um Anspruch auf die Ersatzpflege zu haben, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • in Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 eingestuft sein und
  • die Ersatzpflege muss durch die Ersatzpflegekraft im Umfang des jeweiligen Pflegegrades sichergestellt werden können.

Sie können die Ersatzpflege für insgesamt bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr beantragen. Möglich ist eine Ersatzpflege sowohl

  • stundenweise, wenn Ihre Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert ist, als auch
  • tageweise.

Bis zu welcher Höhe Ihre Pflegekasse die Kosten erstattet, richtet sich danach, wer die Ersatzpflege übernimmt.

  • Leistet ein Familienmitglied bis zum zweiten Grad oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person nicht erwerbsmäßig die Ersatzpflege, können nachgewiesene Kosten bis zum 2-fachen des Pflegegeldes erstattet werden, das sind:
    • für Pflegegrad 2: 694 EUR
    • für Pflegegrad 3: 1.198 EUR
    • für Pflegegrad 4: 1.600 EUR
    • für Pflegegrad 5: 1.980 EUR
  • Für alle übrigen Personen oder einen Pflegedienst steht für die Verhinderungspflege - gemeinsam mit der Kurzzeitpflege - ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Er beträgt im Jahr 2026 insgesamt bis zu 3.539 EUR im Kalenderjahr.
  • Alternativ kann die Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim stattfinden. Auch hier zahlt die Pflegekasse maximal 3.539 EUR der Kosten.

Entstehen dem nahen Familienmitglied oder der in Ihrem Haushalt lebenden Person durch die Ersatzpflege Aufwendungen wie Fahrgeld oder Verdienstausfall, kann die Pflegekasse den Erstattungsbetrag ebenfalls auf bis zu 3.539 EUR erhöhen.

Für die Zeit der Ersatzpflege wird die Hälfte Ihres bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie - bei vielen Pflegekassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Sie reichen den Antrag auf Ersatzpflege bei Ihrer Pflegekasse ein.
  • Während der Ersatzpflege lassen Sie sich von der Pflegeperson oder dem Pflegedienst Quittungen oder Rechnungen ausstellen.
  • Nach der Ersatzpflege reichen Sie die Quittungen oder Rechnungen bei der Pflegekasse ein.
  • Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und überweist Ihnen den Erstattungsbetrag.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie werden von einer privaten Pflegeperson häuslich gepflegt.
  • Sie sind mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
  • Die Ersatzpflege muss durch die Ersatzpflegekraft im Umfang des jeweiligen Pflegegrades sichergestellt werden. 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für den Antrag auf Ersatzpflege müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

Die Kosten der Ersatzpflege weisen Sie gegenüber der Pflegekasse mit originalen Rechnungen, durch  Quittungen oder anderen Zahlungsbelegen wie beispielsweise Kontoauszügen nach. 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Antrag auf Ersatzpflege sowohl vor Inanspruchnahme der Ersatzpflege als auch nachträglich stellen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 3 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.
 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

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Formulare

-    Formulare: ja

-    Onlineverfahren möglich: Viele Pflegekassen bieten ein Onlineverfahren an. 

-    Schriftform erforderlich: nein

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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