Förderung über die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:
- Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
- Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
- neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
- Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.
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An wen muss ich mich wenden?
Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Projektkonzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.
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Rechtsgrundlage
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Formulare
Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.
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Was sollte ich noch wissen?
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Voraussetzungen
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.
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