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Was erledige ich wo?

Förderung über die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein beantragen


Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

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An wen muss ich mich wenden?

Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Projektkonzept
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

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Rechtsgrundlage

Formulare

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

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Was sollte ich noch wissen?

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Voraussetzungen

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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