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Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) in Schleswig-Holstein 2021-2027


Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Das Landesprogramm Arbeit 2021-2027 knüpft an sein erfolgreiches Vorgängerprogramm an. Viele Aktionen wie beispielsweise die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, Frau & Beruf oder Innovative Wege in Beschäftigung werden in weiterentwickelter und optimierter Form fortgesetzt. Neu aufgestellt ist der Fachkräfteservice SH, die Aktion PAM - Perspektive am Arbeitsmarkt und die Einführung der IT-Scouts in der Aktion Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung. IT-Scouts richten sich mit berufsorientierenden Angeboten gezielt an junge Menschen, um ein Interesse an technischen Berufen zu wecken.

Rund 224 Millionen Euro umfasst das Landesprogramm Arbeit 2021-2027. Mit 88,8 Millionen Euro aus dem ESF Plus kommt ein großer Teil der finanziellen Mittel aus Brüssel, weitere 88,4 Millionen Euro stellt das Land bereit und rund 46,5 Millionen Euro steuern Private, u.a. Unternehmen in Form von Ko-Finanzierungen bei.

Das Landesprogramm Arbeit 2021-2027 umfasst in den drei Schwerpunkten Beschäftigung, Bildung und soziale Integration insgesamt 11 Aktionen, die folgende Ziele haben:

  • Die Unternehmen bei der künftigen Beschäftigungs-, Fachkräfte- und Nachwuchssicherung zu unterstützen und die Aus- und Weiterbildungsqualität zu steigern.
  • Die Weiterbildungsbeteiligung und das lebenslange Lernen von Beschäftigten vor dem Hintergrund der wachsenden und sich ändernden Anforderungen im Arbeitsleben zu unterstützen.
  • Die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern.
  • Am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen, darunter auch Menschen mit Migrationshintergrund an den Arbeitsmarkt heranzuführen und die Integration in Beschäftigung zu unterstützen.
  • Die Bildungschancen von jungen Menschen zu verbessern und ihre Bildungspotentiale zu erschließen.

Alle Aktionen sind bereits gestartet. So entstanden keine Förderlücken und allen Adressaten und Interessenten konnte ein nahtloser Übergang zwischen der auslaufenden und der neuen Förderperiode ermöglicht werden.

Eine Übersicht der Programmstruktur und eine kurze Beschreibung der Maßnahmen finden Sie nachfolgend:

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Da je nach Einzelfall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

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Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Derzeit muss nur das Ende der Frist für die Zuschussfähigkeit (31. Dezember 2029) beachtet werden.

Es kann darüber in einzelnen Maßnahmen eine Antragstellung nur zu Stichtagen möglich sein. Details enthalten die Förderrichtlinien und Förderaufrufe.

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Rechtsgrundlage

Für die Förderung mit ESF Plus-Mitteln sind eine Reihe von Verordnungen, Leitlinien, Regelungen hinsichtlich der Zuschussfähigkeit, Förderrichtlinien, Wettbewerbsausschreibungen und nicht zuletzt das genehmigte Programm ESF Schleswig-Holstein 2021-2027 zu beachten. Das ESF Programm 2021-2027 Schleswig-Holstein ist am 19. Mai 2022 als eines der ersten ESF-Programme von der EU-Kommission genehmigt worden.

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Formulare

Die Antragstellung ist formgebunden und soll elektronisch erfolgen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei den vom Wirtschaftsministerium beauftragten Dienstleistern:

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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