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Förderung des Bundes für den Kauf oder das Leasing eines elektrisch betriebenen Neufahrzeugs (E-Auto-Förderung) beantragen


Leistungsbeschreibung

Für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs können Sie eine Förderung erhalten.

Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1:

  • mit rein batterieelektrischem Antrieb
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge,
    • sogenannte Plug-in-Hybride (PHEV) sowie Elektrofahrzeuge mit mit Reichweitenverlängerer
    •  sogenannte Range-Extended Electric Vehicles, (REEV) bis zum 30.06.2027, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen

Zur Klasse M1 zählen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.

Das Fahrzeug darf zuvor weder in Deutschland noch in einem anderen Staat zugelassen gewesen sein. Sie sind jedoch antragsberechtigt, wenn Sie das Fahrzeug innerhalb der Europäischen Union (EU) erworben haben.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach:

  • Art des Fahrzeugs
  • Höhe des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens
  • Anzahl der förderrelevanten Kinder, förderrelevant bedeutet:
    • kindergeldberechtigt
    • im Haushalt lebend
    • unter 18 Jahren
    • maximal 2 Kinder werden berücksichtigt

Die Förderung beträgt insgesamt:

  • 3.000 bis 6.000 EUR für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • 1.500 bis 4.500 EUR für förderfähige Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit REV

Den Antrag stellen Sie auf der Förderzentrale Deutschland. Sie können die Förderung nur einmal je Fahrzeug erhalten.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, insbesondere Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen den Zugang zur Elektromobilität zu erleichtern beziehungsweise die Verbreitung der Elektromobilität in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung online beantragen:

  • Rufen Sie die Internetseite der Förderzentrale Deutschland auf und melden Sie sich an.
    • Sie benötigen zur Anmeldung ein BundID-Konto. Dafür müssen Sie sich mit einem Online-Personalausweis oder einem ELSTER-Zertifikat registrieren.
  • Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid in Ihrem BundID-Konto. Bei positivem Bescheid zahlt Ihnen das BAFA die entsprechende Fördersumme aus.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 80.000 EUR zuzüglich 5.000 EUR pro förderrelevantem Kind, jedoch maximal 90.000 EUR.
  • Es handelt sich um ein Neufahrzeug.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.
  • Das Fahrzeug ist Ihrem Privatvermögen zugeordnet.
  • Das Fahrzeug muss für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten in Deutschland auf Sie zugelassen bleiben.
  • Ihr Fahrzeug gehört zur Klasse M1.
  • Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet.
  • Sie haben keine Vermögensauskunft abgegeben beziehungsweise sind nicht dazu verpflichtet.

Bei einem Batterieelektrofahrzeug oder einem Brennstoffzellenfahrzeug:

  • Ihr Fahrzeug verursacht keine CO2-Emissionen.

Bei einem Plug-in-Hybrid-Fahrzeug und einem Fahrzeug mit Range Extender:

  • Das Fahrzeug wird vor dem 01.Juli 2027 zugelassen.
  • Die CO2-Emissionen liegen höchsten bei 60 Gramm je Kilometer oder
  • Die elektrische Reichweite beträgt mindestens 80 Kilometer.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • zum Nachweis über das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen: zwei aktuelle Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes, die nicht älter als drei Kalenderjahre sein dürfen
    • für Jahre, in denen Sie eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht haben, genügt jeweils der gemeinsame Einkommensteuerbescheid
  • zum Nachweis der Anzahl förderrelevanter Kinder:
    • Kindergeldbescheinigung der Familienkasse oder
    • Kindergeldbescheid mit Ihrer Erklärung zur Aktualität oder
    • erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt
  • bei Plug-in-Hybriden und Elektrofahrzeugen mit Range Extender, deren CO2-Emissionen mehr als 60 Gramm je Kilometer betragen: EU-Konformitätsbescheinigung zum Nachweis einer elektrischen Reichweite von mindestens 80 Kilometern

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Förderrichtlinie zur E-Auto-Förderung ist bis zum 31.12.2029 gültig.



  • 1 Jahr(e)
    • Die Förderung muss innerhalb eines Jahres nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Sie sollten den Antrag erst stellen, nachdem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

  • 4 — 6 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer hängt von der allgemeinen Antragslage des Förderprogramms sowie von der Qualität und Vollständigkeit der von den Antragstellern eingereichten Unterlagen ab.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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