Information über Fahrerlaubnisklassen erhalten
Leistungsbeschreibung
Es gibt verschiedene Fahrerlaubnisklassen.
Diese regeln, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen.
Die Fahrerlaubnisklassen werden wie folgt unterteilt:
- Klasse AM (Moped)
- Klasse A1 (leichtes Motorrad bis 11 kW Leistung)
- Klasse A2 (stärkeres Motorrad bis 35 kW Leistung)
- Klasse A (alle Motorräder)
- Klasse B (Auto)
- Klasse BE (Auto mit Anhänger)
- Klasse C1 (kleiner LKW bis 7,5 Tonnen)
- Klasse C1E (kleiner LKW mit Anhänger)
- Klasse C (großer LKW über 7,5 Tonnen)
- Klasse CE (großer LKW mit Anhänger ohne Grenze)
- Klasse D1 (kleiner Bus bis 8 Meter)
- Klasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)
- Klasse D (großer Bus über 8 Meter)
- Klasse DE (großer Bus mit Anhänger ohne Grenze)
- Klasse L (kleiner Traktor bis 40 km/h)
- Klasse T (großer Traktor bis 60 km/h)
Eine Fahrerlaubnis wird durch einen Führerschein nachgewiesen.
Für jede Fahrerlaubnisklasse gelten andere Voraussetzungen und Anforderungen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Fahrerlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
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Rechtsgrundlage
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 76 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
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Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
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Urheber
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
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