Familienferienerholung beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für individuelle Familienurlaube und Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
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Welche Unterlagen benötige ich?
Verdienstnachweis oder Leistungsbescheinigungen nach dem SGB II oder XII bzw. Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
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Urheber
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