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Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.  Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

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Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Frist

Vor der ersten Aalfischerei

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Rechtsgrundlage(n)

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Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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