Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der oberen Fischereibehörde registrieren lassen.
Wenn Ihr Fischereifahrzeug im Fischereiflottenregister der europäischen Gemeinschaft registriert ist oder eine amtliche Kennzeichnung besitzt, muss dies bei der Registrierung angegeben werden.
Bei sonstigen Fischereifahrzeugen (nicht registrierte Binnenfischereifahrzeuge) sind bei der Registrierung folgende Angaben erforderlich:
- Bauart
- Länge nach eigener Messung
- Motorisierung hinsichtlich Motortyp und
- Nach sonstigen Rechtsvorschriften erteiltes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, das am Fahrzeug geführt werden muss
Ihre Registriernummer muss am Fischereifahrzeug sichtbar sein.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
- Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen Behörde an.
- Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann in das Fischereiregister aufgenommen.
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Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
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Welche Unterlagen benötige ich?
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Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Aufnahme der Aalfischerei
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Rechtsgrundlage
- Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007
- § 3 Absatz 1 Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (AalVO)
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Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben oder ein neues Fischfahrzeug anschaffen, müssen Sie dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich melden. Wird das Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken eingesetzt, wird es von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.
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Urheber
- Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei in Schleswig-Holstein
- Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei in Schleswig-Holstein
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
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Onlinedienste
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