Fleischhygiene
Fleischhygiene
Was Sie wissen sollten
Die Veterinärverwaltung überwacht im Rahmen ihrer fleischhygienerechtlichen Aufgaben die Fleischgewinnung vom Schlachttier bis zum Fleischerzeugnis. Die Aufgabe umfasst sowohl die Hausschlachtung als auch die überregional bedeutsamen Fleischwarenhersteller.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird durch die Veterinärverwaltung organisiert und überwacht. Amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure, die der Kreis Schleswig-Flensburg für die Wahrnehmung dieser Aufgabe beschäftigt, führen die vorgeschriebenen Untersuchungen durch und entnehmen Proben für den BSE-Test und die Rückstandsuntersuchungen. Geschlachtete Schweine, Wildschweine und Pferde werden auf Trichinen untersucht. Die Tierkörper und Nebenprodukte werden beurteilt und entsprechend gekennzeichnet. Im Falle positiver Rückstandsbefunde werden Ermittlungen und notwendig werdende ordnungsbehördliche Maßnahmen durch die Amtstierärzte durchgeführt.
Darüber hinaus gehende ordnungsbehördliche Maßnahmen sowie die Gebührenberechnung und Erhebung werden unmittelbar durch die Mitarbeiter des Veterinäramtes durchgeführt.
Die Amtstierärzte überwachen das Schlachten, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die weitere Be- und Verarbeitung des Fleisches zu Fleischerzeugnissen in den Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Vorschriften insbesondere unter hygienischen Gesichtspunkten.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird durch die Veterinärverwaltung organisiert und überwacht. Amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure, die der Kreis Schleswig-Flensburg für die Wahrnehmung dieser Aufgabe beschäftigt, führen die vorgeschriebenen Untersuchungen durch und entnehmen Proben für den BSE-Test und die Rückstandsuntersuchungen. Geschlachtete Schweine, Wildschweine und Pferde werden auf Trichinen untersucht. Die Tierkörper und Nebenprodukte werden beurteilt und entsprechend gekennzeichnet. Im Falle positiver Rückstandsbefunde werden Ermittlungen und notwendig werdende ordnungsbehördliche Maßnahmen durch die Amtstierärzte durchgeführt.
Darüber hinaus gehende ordnungsbehördliche Maßnahmen sowie die Gebührenberechnung und Erhebung werden unmittelbar durch die Mitarbeiter des Veterinäramtes durchgeführt.
Die Amtstierärzte überwachen das Schlachten, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die weitere Be- und Verarbeitung des Fleisches zu Fleischerzeugnissen in den Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Vorschriften insbesondere unter hygienischen Gesichtspunkten.
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