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Was erledige ich wo?

Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

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An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

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Welche Unterlagen benötige ich?

Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
  • aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.

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Rechtsgrundlage

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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