Ganztagsschulen Förderung beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Ganztagsschulen entwickeln durch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Kooperationspartnern ein neues Verständnis von Schule. Sie erhöhen die Bildungschancen junger Menschen, fördern deren individuelle Fähigkeiten und Neigungen und tragen zum Abbau von Benachteiligungen bei. Mit ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten ergänzen sie den planmäßigen Unterricht.
Die Offene Ganztagsschule ermöglicht ein differenziertes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich am Bedarf der Schülerinnen und Schüler und der Eltern orientiert. Sie zeichnet sich durch die Öffnung von Schule zu ihrem Umfeld und durch das Prinzip der freiwilligen Teilnahme aus. Sie gestaltet Schule zu einem ganztägig geöffneten Haus des Lernens und Lebens. Unterstützt werden die Offenen Ganztagsschulen von der Serviceagentur »Ganztägig lernen«, die vom Bildungs- und Sozialministerium sowie von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung getragen wird.
Genehmigte Offene Ganztagsschulen können, sofern sie die Voraussetzungen der geltenden Förderrichtlinie erfüllen, für ihre Angebote eine Landesförderung erhalten.
An Schulen in sozialen Brennpunktgebieten und mit einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund sind im Schuljahr 2009/10 und 2010/11 zehn neue gebundene Ganztagsschulen eingerichtet worden. Diese neuen gebundenen Ganztagsschulen haben montags bis donnerstags ein achtstündiges und freitags ein fünfstündiges Angebot, das für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist.
Für die aufwachsenden Jahrgänge im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang soll zur Verbindung des Vor- und Nachmittagsunterrichts im Rahmen der Kontingentstundentafel ab dem Schuljahr 2009/10 eine verlässliche Betreuung während der Mittagspause eingerichtet werden. Die rund einstündige Mittagspause, in der ergänzend zur Betreuung während des Mittagessens auch pädagogische, musisch-künstlerische oder Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote vorgehalten werden können, wird seid dem an maximal zwei Tagen aus Landesmitteln gefördert.
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Welche Gebühren fallen an?
Für die Angebote der Offenen Ganztagsschule und für die Betreuungsangebote in der Primarstufe können vor Ort unterschiedliche Elternbeiträge erhoben werden.
Die Teilnahme an der Mittagsbetreuung an Gymnasien im achtjährigen Bildungsgang ist für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise für deren Eltern kostenfrei.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Träger von Offenen Ganztagsschulen, Betreuungsangeboten und G 8-Mittagsbetreuung können jährlich beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK) Förderanträge stellen. Die Termine sind den gültigen Richtlinien zu entnehmen.
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Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung)
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Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen zu Offenen Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals "Bildung Schleswig-Holstein".
- Offene Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein
- Aktuelle Informationen zu Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein
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