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Was erledige ich wo?

Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb melden


Leistungsbeschreibung

Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) müssen dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr melden, sogenannte Ereignismeldungen.

Unfälle und Störungen müssen Sie pro Quartal melden, besonders schwerwiegende gefährliche Ereignisse müssen Sie sofort melden.

Meldepflichtig sind Störungen und Unfälle.

Wenn Sie ein Ereignis melden, müssen Sie das Ereignis beschreiben. Geben Sie dabei an:

  • die Folgen,
  • die ermittelten Ursachen,
  • die eingeleiteten Maßnahmen.
     

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie können gefährliche Ereignisse im Eisenbahnverkehr online oder per E-Mail melden. 

Ereignismeldungen online einreichen: 

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie den Online-Antrag zu Ereignismeldungen im Eisenbahnverkehr. 
  • Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben. 
    • Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das Nutzerkonto Bund oder das ELSTER-Unternehmenskonto.
  • Senden Sie die Ereignismeldung ab. 
  • Das EBA prüft Ihre Meldung.
  • Gegebenenfalls fordert das EBA weitere Informationen an.
  • Das EBA sendet Ihnen nur einen Bescheid, wenn wegen des gemeldeten Ereignisses ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird. 

Ereignismeldung per E-Mail einreichen:

  • Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des EBA herunter und füllen Sie es aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an die zuständige Stelle im EBA.
  • Das EBA prüft Ihre Meldung.
  • Gegebenenfalls fordert das EBA weitere Informationen an.
  • Das EBA sendet Ihnen nur einen Bescheid, wenn wegen des gemeldeten Ereignisses ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird. 

Hinweis: Die Meldung gilt für Quartalsmeldungen und Sofortmeldungen.
 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Sie sind

  • Eisenbahnbetriebsleiterin oder Eisenbahnbetriebsleiter
  • Vertreterin oder Vertreter von Eisenbahnbetriebsleiterinnen oder Eisenbahnbetriebsleitern oder
  • Safetymanagerin oder Safetymanager in einem Eisenbahnverkehrsunternehmen oder einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen. 

Hinweis: Sie können ebenfalls ein Ereignis melden, wenn Sie von den oben genannten Personen beauftragt wurden.
 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Falls für die Bearbeitung der Ereignismeldung doch weitere Berichte und Unterlagen benötigt werden, fordert das EBA diese Unterlagen bei Ihnen nach.  

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

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Welche Fristen muss ich beachten?

Ein besonders schwerwiegendes Ereignis oder einen Unfall müssen Sie sofort dem EBA melden.

Eine Quartalsmeldung muss bis zum Ende jedes Quartals erfolgen.
 

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Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

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Urheber

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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