Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen
Volltext
Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.
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Ansprechpunkt
An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
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Voraussetzungen
Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen .
- Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
- Diese Kinder leben mit Ihnen in einem Haushalt.
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Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
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Hinweise (Besonderheiten)
Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.
Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schlesiwg-Holstein
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Urheber
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Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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