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Was erledige ich wo?

Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen


Leistungsbeschreibung

Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. Für die Führung beider Register sind die Handwerkskammern auf regionaler Ebene zuständig.

In den von den Handwerkskammern geführten Registern sind Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst. Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei einer eingetragenen Gesellschaft aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

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Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

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Voraussetzungen

  • Bei einer Handwerkskammer in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragener Betrieb
  • Mitzuteilen ist
    • Eintritt neuer Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder Ausscheiden alter Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder 
    • Wechsel der vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften (z, B. Geschäftsführungswechsel bei GmbH). 
       

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
  • Angaben zum Anliegen: Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen beziehungsweise Wechsel bei der Vertretungsbefugnis
     

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

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Bearbeitungsdauer

keine

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Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 1 Handwerksordnung (HWO)
§ 19 Handwerksordnung (HWO)

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

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Fachlich freigegeben am

08.09.2022

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Handwerkskammer Flensburg

    Johanniskirchhof 1–7
    24937 Flensburg

    Öffnungzeiten:
    Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
    Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

  • Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Deliusstraße 10
    24114 Kiel

    Öffnungzeiten:
    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    sowie Termine nach Vereinbarung

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

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