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Hafenbehördliche Genehmigungen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

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An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

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Welche Gebühren fallen an?

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

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Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

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Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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