Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Wie Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, werden auch Handwerkerleistungen in Privathaushalten steuerlich begünstigt. Die Steuerermäßigung können Sie mit der Steuererklärung geltend machen. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 1.200,00 EUR

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim Finanzamt oder Ihrem Steuerbüro, in welchem Umfang die Aufwendungen begünstigt sind.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Kosten für Handwerkerleistungen machen Sie mit der Einkommensteuererklärung geltend.
  • Verwenden Sie hierfür die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung.
  • Halten Sie die erforderlichen Nachweise bereit.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Steuerlich begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung beauftragt werden und in deren Haushalt erbracht werden. Zu den Handwerkerleistungen zählen insbesondere:

  • das Streichen und Tapezieren von Innenwänden,
  • die Erneuerung von Bodenbelägen,
  • die Modernisierung von Badezimmern sowie
  • Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Wohngrundstück.

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen von Neubaumaßnahmen sind nicht steuerlich begünstigt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gilt die jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung. 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

§ 35a Einkommensteuergesetz (EStG)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück