Hausschlachtungen
Volltext
Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten für den eigenen häuslichen Verbrauch. Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Tiere schlachtet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Bei der Hausschlachtung unterliegen als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können, sind zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Ansprechpunkt
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter oder Amtstierärzte).
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Kosten
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
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Rechtsgrundlage(n)
- § 2a Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- § 7a Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
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Hinweise (Besonderheiten)
Die Adressen der Veterinärämter in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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Urheber
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