Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
Leistungsbeschreibung
Bei den heilpädagogischen Leistungen handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder ab Geburt bis zur Einschulung.
Diese heilpädagogischen Leistungen sollen
- eine drohende Behinderung abwenden.
- den fortschreitenden Verlauf einer Behinderung verlangsamen.
- die Folgen einer Behinderung beseitigen oder mildern.
Anspruchsberechtigt
Anspruchsberechtig sind:
- Kinder mit seelischer Behinderung (Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Acht - SGB VIII) und/oder
- Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Leistung nach dem Sozialgesetzbuch Neun - SGB IX)
Die Kinder müssen durch die Beeinträchtigung in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind.
Heilpädagogische Leistungen sind:
- Förderung im häuslichen Umfeld
- Förderung im Regelkindergarten vor Ort
- Förderung in einer Tagespflegestelle
- Betreuung in einer Integrationsgruppe
- Betreuung in einer Kleingruppe einer heilpädagogischen Kindertagesstätte
- Förderung in einer vom Kinderarzt verordneten Komplexleistung in einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF). Diese Komplexleistung umfasst eine heilpädagogische Förderung in Verbindung mit therapeutischen Maßnahmen wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die in der IFF stattfindet.
Die unterschiedlichen Maßnahmen orientieren sich am individuellen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf wird im Rahmen der Antragsprüfung festgestellt.
Antragstellung
Die Eltern des Kindes oder andere sorgeberechtigte Personen nehmen Kontakt mit der zuständigen Teilhabemanagerin (siehe unten)
auf und vereinbaren einen Termin für eine Erstberatung.
Dieser Termin kann im häuslichen Umfeld, in der Kindertagesstätte, in den Räumen der Kreisverwaltung oder an einem neutralen Ort stattfinden.
Antragsbearbeitung
Soweit die Erstberatung in eine Antragstellung mündet, werden entsprechende Formulare zum Ausfüllen ausgehändigt,
gegebenenfalls ein Untersuchungstermin beim Fachdienst Gesundheit zur Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme vereinbart, sowie eine Verhaltensbeobachtung des Kindes im Kindergarten vorgenommen.
Welche Maßnahme in welchem Umfang für das Kind geeignet und notwendig ist, wird dann durch dasTeilhabemanagement ermittelt und in einem Bescheid festgelegt.
In die Entscheidung fließen auch Berichte von Eltern, Erzieher*innen, Ärzt*innen, Heilpädagog*innen und behandelnden Therapeut*innen ein.
Ihre Ansprechpersonen
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Telefonnummer |
Carola Banski |
Ämter Hürup, Langballig, Mittelangeln, Stadt Glücksburg, Kreiskinder in Flensburg |
-8525 |
Maria Kroll | Amt Südangeln (ohne Struxdorf) | -8755 |
Silke Brandenburg | Amt Kropp-Stapelholm (Orte: Bergenhusen, Erfde, Stapel), Stadt Schleswig (außer Dänische Kitas, St. Jürgen, Schleswig Süd, Kitas St. Paulus, Bildungsbox und SchleiKids), IFF Busdorf | -8514 |
Tanja Brauer |
Amt Handewitt, Amt Schafflund (Orte: Lindewitt, DRK Kitas in Großenwiehe) |
-8511 |
Silke Brinkmann |
Ämter Geltinger Bucht, Kappeln-Land, Stadt Kappeln, Amt Süderbrarup (außer Gemeinde Süderbrarup), HPT Süderbrarup, Stadt Schleswig (Kitas St. Paulus, Bildungsbox und SchleiKids) |
- 8546 |
Mareike Gröttrup | Amt Oeversee, Gemeinde Harrislee (ADS Kita Am Hechtenteich, Dänische Kita Harreslevlökke) | -8708 |
Susanne Hillenkamp |
Amt Arensharde, HPT Schuby Jägerkrug |
-8516 |
Tabea Lüttmer |
Amt Eggebek, Amt Schafflund (außer Lindewitt und DRK Kitas in Großenwiehe) |
-8531 |
Katrin Marxen |
Schleswig (Dänische Kitas), Amt Südangeln (Struxdorf), Gemeinde Harrislee (außer ADS Kita Am Hechtenteich, Dänische Kita Harreslevlökke) |
-8512 |
Katrin Meifort |
Amt Haddeby inkl. IFF Busdorf, Schleswig (Kita Schleswig Süd, St. Jürgen), Amt Kropp-Stapelholm (Orte: Börm, Gr. Rheide) |
-8523 |
Monika Petersen |
Amt Kropp-Stapelholm (Orte Kropp, Tetenhusen), Amt Süderbrarup (ohne Gemeinde Süderbrarup), HPT Süderbrarup |
-8515 |
E-Mail-Adresse: vorname.nachname@schleswig-flensburg.de oder eingliederungshilfe@schleswig-flensburg.de