Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Leistungsbeschreibung
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung von wichtig.
In der heilpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
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Rechtsgrundlage
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Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Freien Hansestadt Bremen
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Fachlich freigegeben am
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