Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Volltext
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung von wichtig.
In der heilpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
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Rechtsgrundlage(n)
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Freien Hansestadt Bremen
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Urheber
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern in Schleswig-Holstein
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