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Was erledige ich wo?

Hilfe im Haushalt beantragen


Leistungsbeschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

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Rechtsgrundlage

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

  • Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig, SGB XII und Wohngeld

    Flensburger Straße 134
    24837 Schleswig

  • Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

    Flensburger Straße 7
    24837 Schleswig

    Öffnungzeiten:
    Mo.   08:30 – 12:00 Uhr
    Di.     08:30 – 12:00 Uhr
    Mi.     08:30 – 12:00 Uhr
    Do.    08:30 – 12:00 Uhr 
    Do.    14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.     08:30 – 12:00 Uhr

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

Kontakt

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