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Was erledige ich wo?

Hilfsmittel bei anerkannten Schädigungsfolgen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrecht erhalten


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Sollten Sie körperliche Schäden erlitten haben, können Sie Hilfsmittel beantragen, die Sie im Alltag unterstützen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Körperersatzstücke
  • orthopädische Hilfsmittel
  • andere medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel Rollatoren

Außerdem können übernommen werden:

  • notwendige Anpassungen an Hilfsmitteln
  • Reparaturen
  • Ersatzbeschaffungen
  • Anleitung und Training im Umgang mit dem Hilfsmittel

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Voraussetzungen

  • Aufgrund Ihrer anerkannten gesundheitlichen Schäden benötigen Sie Hilfsmittel.

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Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

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Onlinedienste

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Sozialgericht

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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