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Informationen zum Gesundheits- und Pflegeberufe-Pakt (GuP-Pakt)


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Der Fachkräftemangel in Schleswig-Holstein stellt Akteurinnen und Akteure und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Pflege vor immer größere Herausforderungen.

Mit dem GuP-Pakt wurde eine neue interdisziplinäre Arbeitsstruktur etabliert, um dem Fachkräftemangel in den Gesundheits- und Pflegeberufen aktiv entgegenzuwirken. Besondere Themen-Schwerpunkte werden sein:

  • Schaffung einer Datengrundlage
  • Aus und Weiterbildung (akademisch und nichtakademisch)
  • Fachkräftesicherung
  • Aufgabenverteilung
  • Bildungs- und Chancengerechtigkeit
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  • Fachlich fundierter Austausch im fairen Miteinander

Im Rahmen von Arbeitsgruppen, deren Zusammensetzung jeweils aufgabenbezogen erfolgt, sollen konkrete Problemstellungen mit klaren Zielsetzungen bearbeitet werden, die zuvor in der gemeinsamen Diskussion herausgearbeitet wurden.

Der Pakt ist Teil der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH), die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus angesiedelt ist.

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Verfahrensablauf

Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe oder möchten Sie selbst ein Thema einreichen - dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:  GuP-Pakt@jumi.landsh.de .

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An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

GuP-Pakt@jumi.landsh.de

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Voraussetzungen

  • Zum Erhalt des Formulars ist eine kurze Rücksprache mit dem Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe notwendig.
  • Ebenso, wenn Interesse an einer Mitarbeit besteht.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Formular zur Meldung eines möglichen Pakt-Themas

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Welche Gebühren fallen an?

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Rechtsgrundlage

Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2022-2027), Seite 58, Zeile 1963

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Was sollte ich noch wissen?

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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