Institutionelle Förderung der Stiftung Deutsche Kinemathek (SDK) beantragen
Rechtsgrundlage
- §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundeshaushaltsplan 2026, Einzelplan 04, Kap. 0452 Titel 68321 Ziffer 1.1
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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