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Was erledige ich wo?

Jährliche Mengen des angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand vorhandenen Cannabis einer Anbauvereinigung übermitteln


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Als Anbauvereinigung müssen Sie dem Landeslabor Schleswig-Holstein jährlich bestimmte Mengen an Cannabis melden. Dazu gehören die Mengen, die Sie im vergangenen Jahr angebaut, weitergegeben, vernichtet und noch im Bestand haben.

Die Meldung erfolgt formlos und muss folgende Angaben enthalten:

  • Mengenangaben zu angebautem, weitergegebenem, vernichtetem und vorhandenem Cannabis in Gramm
  • Gliederung nach Sorten, THC- und CBD-Gehalt

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Verfahrensablauf

Sie können die Cannabis-Mengen elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein melden:

  • Erfassen Sie die im letzten Jahr angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand verbliebenen Mengen an Cannabis.
  • Sie müssen die Angaben nach Sorten und dem durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt aufschlüsseln.
  • Übermitteln Sie die Angaben elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein.
  • Diese Meldung muss spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

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Voraussetzungen

Sie bauen in einer Anbauvereinigung Cannabis an und haben dieses weitergegeben, vernichtet oder noch in Ihrem Bestand.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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