Jährliche Mengen des angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand vorhandenen Cannabis einer Anbauvereinigung übermitteln
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Als Anbauvereinigung müssen Sie dem Landeslabor Schleswig-Holstein jährlich bestimmte Mengen an Cannabis melden. Dazu gehören die Mengen, die Sie im vergangenen Jahr angebaut, weitergegeben, vernichtet und noch im Bestand haben.
Die Meldung erfolgt formlos und muss folgende Angaben enthalten:
- Mengenangaben zu angebautem, weitergegebenem, vernichtetem und vorhandenem Cannabis in Gramm
- Gliederung nach Sorten, THC- und CBD-Gehalt
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Verfahrensablauf
Sie können die Cannabis-Mengen elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein melden:
- Erfassen Sie die im letzten Jahr angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand verbliebenen Mengen an Cannabis.
- Sie müssen die Angaben nach Sorten und dem durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt aufschlüsseln.
- Übermitteln Sie die Angaben elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein.
- Diese Meldung muss spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).
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Voraussetzungen
Sie bauen in einer Anbauvereinigung Cannabis an und haben dieses weitergegeben, vernichtet oder noch in Ihrem Bestand.
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Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
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