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Kartensperrung bei Verlust und Diebstahl


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Volltext

Im Falle des Verlusts oder Diebstahls Ihrer EC- oder Kreditkarte, sollten Sie, um Missbrauch zu vermeiden, die betreffende Karte so schnell wie möglich sperren lassen.

Folgende Angaben sind dafür erforderlich:
o Name der Bank,
o Kontonummer,
o Bankleitzahl,
o bei Kreditkarten die Art und die vollständige Kreditkartennummer.

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Ansprechpunkt

An die bundesweit kostenlose Hotline: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116)

Außerdem sollten Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer EC- oder Kreditkarte unverzüglich Ihrer Hausbank beziehungsweise Ihrem Kreditkartenunternehmen anzeigen.

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Hinweise (Besonderheiten)

In Deutschland ist es außerdem möglich, seine EC- oder Kreditkarten über das System Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen (KUNO) sperren zu lassen. Dabei ist die Polizei elektronisch mit Einzelhändlern und Netzbetreibern verbunden und kann auf Wunsch des Anzeigenden die Daten der Karte in die Sperrdateien der dortigen Kassensysteme übermitteln. Damit ist eine Kartenzahlung bei den an KUNO angeschlossenen Unternehmen nicht mehr möglich.

Die Neuausstellung einer EC- oder Kreditkarte kann mit Kosten verbunden sein. Setzen Sie sich diesbezüglich direkt mit Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen in Verbindung.

Polizeiliche Beratungsangebote zum Schutz vor Kriminalität finden Sie auf der Internetseite "Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes".

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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