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Aufsicht: Der Fachdienst Jugend und Familie übt die Fachaufsicht über Kindertageseinrichtungen aus.
Rechtsanspruch: Jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Sozialstaffel: Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in einer Kindertageseinrichtung erhalten auf Antrag eine Ermäßigung des Elternbeitrages. Der jeweilige Antrag ist beim zuständigen Sozialzentrum einzureichen.
Antragformulare sind in den Sozialeinrichtungen und Kindertageseinrichtungen erhältlich.
Kindertagesstättenförderung: anteilige Finanzierung der Kindertagesstätten im Kreisgebiet durch Landes- und Kreismittel
Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung U3": Weitere Informationen finden Sie hier.