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Was erledige ich wo?

Krankenkassenaufsicht


Leistungsbeschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterstehen der jeweiligen Landesaufsicht.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder die aufsichtsführende Landesbehörde.

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter anderem dem Impressum des Internetauftritts der jeweiligen Krankenkasse entnommen werden.

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Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den Themen Gesundheitswesen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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