Leistungen in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.
Dies können beispielsweise sein:
- Kostenübernahme für den Besuch einer Selbsthilfegruppe.
- Kostenübernahme für präventive Sicherungen an Ihrer Haustür bei Gefährdungslagen
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Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
- Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage.
- Der Bedarf wird nicht bereits von anderen Leistungen erfasst.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
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Onlinedienste
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