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Leitstelle

Weitere Informationen zur Leitstelle

Was Sie wissen sollten 

Die Sicherstellung der Notfallrettung und des Krankentransports einschließlich der Alarmierung und Disposition des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes ist Aufgabe des Kreises.

Seit dem 02. September 2009 werden die Alarmierungs- und Dispositionsaufgaben in Kooperation der Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und der Stadt Flensburg durch eine gemeinsame Leitstelle (Kooperative Regionalleitstelle Nord) wahrgenommen. Träger dieser Leitstelle ist ein von den beteiligten Gebietskörperschaften gebildeter Leitstellen-Zweckverband.

Eine Besonderheit der Leitstelle Nord ist, dass auch das Land Schleswig-Holstein, als vierter Kooperationspartner, die Leitstelle der Polizei für die Direktionsbereiche Flensburg und Husum unter weitgehend gemeinsamer Nutzung der räumlichen und technischen Ressourcen von dort aus betreibt.

Die Leitstelle Nord ist eine ständig besetzte Einsatzzentrale und Ihr erster Ansprechpartner für Meldungen und Ereignisse mit Personenschäden, eines medizinischen Notfalles oder eines Feuers. Alle Rettungstransporte, notfallbedingte Notarzt- und Hubschraubereinsätze werden hier disponiert. Aber auch der Krankentransport, wenn er von einem Arzt verordnet ist, wird hier für Sie organisiert.

Bei Notfällen ist die Leitstelle Nord ohne Vorwahl unter der bundeseinheitlichen Notrufnummer

112

zu erreichen. Wird nur ein Krankentransport benötigt, ist hierfür die Rufnummer 04621  19222 zu wählen.

Hinweis:
Sie beschleunigen den Hilfeeinsatz, wenn Ihre Meldung folgende Angaben enthält:

  • Wer ruft an?
  • Was ist geschehen?
  • Wo ist es geschehen?
  • Wie viele Personen sind verletzt?
  • Welcher Art ist die Verletzung?

Bitte versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und die Fragen des Leitstellendisponenten/ der Leitstellendisponentin präzise zu beantworten. Sie helfen damit der Leitstelle und den Betroffenen.

Rechtsvorschriften:

  • Gesetz über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - RDG)
  • Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG)
  • Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSchG)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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