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Was erledige ich wo?

Liegeplatz im Hafen beantragen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Fahren Sie mit Ihrem Wasserfahrzeug in einen Hafen ein, müssen Sie einen Liegeplatz beantragen.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Wasserfahrzeug dauerhaft anlegen wollen oder nur vorübergehend.

Ein Liegeplatz wird für alle Arten von Wasserfahrzeuge benötigt.

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Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag mit den notwendigen Unterlagen schriftlich oder online ein.

  • Die zuständige Hafenbehörde prüft Ihren Antrag.

  • Bei Bedarf fordert die zuständige Hafenbehörde weitere Unterlagen von Ihnen an.

  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.

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Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültige Haftpflichtversicherung für Ihr Wasserfahrzeug.

  • Sie sind Eigentümer des Wasserfahrzeuges oder können ein Nutzungsrecht nachweisen.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag auf einen Liegeplatz

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Eigentumsnachweis über das Wasserfahrzeug

  • Kopie des Versicherungsnachweises

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Klage

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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