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Listen der abdriftmindernden Sägeräte: Geräte-Prüfung und Eintragung beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Julius Kühn-Institut (JKI) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste geprüfter Sägeräte und Umrüstsätze, die mit Unterdruck arbeiten. Das sind sogenannte pneumatische Sägeräte. Die gelisteten Geräte lassen bei der Aussaat etwa 90 Prozent weniger Staub abdriften als andere Sägeräte.

Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie die Eintragung Ihres Sägerätes oder Umrüstsatzes in die Liste des JKI beantragen.

Landwirtschaftsbetriebe dürfen lediglich die gelisteten Sägeräte einsetzen, wenn sie mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln gebeiztes Saatgut ausbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkorn-Sägerät oder ein Universal-Sägerät handelt.

Ziel der Prüfung ist Umwelt- und Naturschutz, insbesondere von Bienen. Wenn bei der Aussaat von gebeiztem Saatgut möglichst wenig Staub mit Pflanzenschutzmittel-Abrieb freigesetzt wird, schützt dies die Natur.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Verfahrensablauf

Den Antrag auf Aufnahme in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen. Sie können den Antrag sowohl für Sägeräte als auch für Umrüstsätze stellen.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Rufen Sie den Onlinedienst "Listen der abdriftmindernden Sägeräte: Geräte-Prüfung und Eintragung online beantragen" auf. Dieser führt Sie durch den Antrag und die erforderlichen Angaben.
  • Das JKI prüft Ihre Unterlagen.
  • Im nächsten Schritt vereinbart das JKI mit Ihnen einen Termin für eine Prüfung Ihres Sägegerätes. Die Prüfung erfolgt vor Ort beim JKI in Braunschweig. Für den An- und Abtransport des Geräts sind Sie verantwortlich. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für die Haftung für Schäden beim Transport sowie bei der Prüfung versichert sind.
  • Nach positiver Prüfung sendet das JKI Ihnen einen Bescheid. Außerdem veröffentlicht das JKI auf seiner Internetseite die Typbezeichnung, den Hersteller-Namen und einige weitere Spezifikationen, wie zum Beispiel die Reihenabstände oder die Baujahre.
  • Sie zahlen den noch fälligen Betrag für die Prüfung, gegebenenfalls abzüglich des bereits gezahlten Vorschusses.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
  • Füllen es aus und versenden es als Scan mit den notwendigen Unterlagen als E-Mail-Anhang.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
  • Senden Sie das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen per Post an das Julius Kühn-Institut.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Es gibt keine Antragsvoraussetzungen.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
  • bildliche Darstellung des Gesamtgerätes, zum Beispiel als Foto

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Welche Gebühren fallen an?

Die genauen Kosten für die Prüfung richten sich gemäß der Besonderen Gebührenverordnung (BMLEHBGebV) nach der Art des Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Bearbeitungsdauer

  • 3 — 9 Monat(e)
    • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 Monate. Bei festgestellten Mängeln sind 6 bis 9 Monate möglich.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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