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Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung


Volltext

Von Juli bis September blüht die Herkulesstaude, auch als Riesenbärenklau bekannt. Wegen ihrer Größe und der großen weißen Doldenblüte ist sie zwar schön anzusehen, kann aber die Gesundheit gefährden.

Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Dolden weiter aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen, und an Uferrandstreifen, Überflutungsflächen und feuchteren Standorten. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu zehn Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen.

Kontakt mit der Pflanze kann unter UV-Lichteinfluss (Sonnenlicht) zu schweren Verbrennungen auf Ihrer Haut führen. Daher stellt die Pflanze ein Gesundheitsrisiko für Sie dar. Für eine effektive Bekämpfung ist es wichtig, die Pflanze auch von Ihrem privaten Grundstück zu entfernen, da sich diese von dort ausbreiten kann. Ihre Mithilfe ist also gefragt. Es wird an die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie an Landnutzer und Landnutzerinnen von betroffenen Privatgrundstücken appelliert, die Herkulesstauden zu bekämpfen.

Schutzmaßnahmen:

Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung des Riesenbärenklaus einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen:

  • Tragen Sie unbedingt Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrille und gegebenenfalls Atemschutz). Die Haut sollte vollständig bedeckt sein.
  • Die Pflanzen nach Möglichkeit bei bedecktem Himmel, Regenwetter und nur schwachem Wind oder in der Dämmerung entfernen.
  • Ihr Gesicht und Ihre Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.
  • Schließen Sie die Verwechslung mit anderen Pflanzenarten aus. Hierbei kann Ihnen die Naturschutzbehörde helfen. Eine ähnlich aussehende Pflanze ist zum Beispiel der ErzEngelwurz oder der Wiesen-Bärenklau.

Bekämpfungsmethoden:

  • Jäten Sie die Sämlinge zu Beginn des Frühjahrs und junge Pflanzen im Frühjahr/Herbst.
  • Fräsen oder Pflügen Sie die Pflanzen im Frühjahr, wenn das Wachstum gerade beginnt und ziehen Sie die Wurzelstöcke heraus.
  • Stechen Sie den obersten Wurzelstock mit einem scharfen Spaten ca. 15 cm unter der Bodenoberfläche im zeitigen Frühjahr (bis April) und im Herbst ab.
  • Schneiden Sie die Samenstände vor der Samenreife ab Mitte Juli (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern) ab. Dabei müssen Sie ein Abfallen der Samen vermeiden, weil diese nachreifen. Überprüfen Sie etwa 4 Wochen später, ob die Pflanze eine neue Blüte gebildet hat (»Notblüte«).

Empfehlenswert unter Bedingungen:

  • Graben Sie einzelne Pflanzen im Frühjahr aus.
  • Schneiden Sie die Blütenstände während der Vollblüte (zu früh führt zur Neubildung) ab.
  • Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen (Höhe 0,5 1 m). Damit beginnen Sie am besten kurz vor der Blüte. Zu diesem Zeitpunkt schwächen Sie die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen 5 - 6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden. Dies liegt daran, dass der Riesenbärenklau bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe, wieder Blüten ausbildet.

Nicht empfehlenswert:

  • Verzichten Sie auf Herbizidanwendungen und andere Chemikalien. Diese haben große Risiken durch Umweltwirkungen (Begleitflora, Amphibien, Menschen in der Umgebung, Abtransport in Gewässer etc.).

Kontrolle:

  • Führen Sie mehrjährige Nachkontrollen ab dem Frühjahr durch, denn es können noch Samen im Boden sein und Jahre später erst auskeimen.

Entsorgung:

  • Entsorgen Sie vor allem die Dolden über den Restmüll.
  • Invasive Arten sollten nicht kompostiert werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie haben Herkulesstaude entdeckt.
  • Sie melden die Herkulesstaude der Grundstücksbesitzerin oder dem Grundstücksbesitzer. Sollte die Pflanze auf öffentlichem Grund stehen, melden Sie den Fund bitte der Unteren Naturschutzbehörde (in freier Natur) oder der Ordnungsbehörde (im Siedlungsbereich).

Gehört Ihnen das Grundstück, dann entfernen Sie die Herkulesstaude unter Einhaltung der Sicherheitshinweise bitte selbständig.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Ansprechpunkt

Untere Naturschutzbehörde (bei Vorkommen in freier Natur) oder Ordnungsbehörde (bei Vorkommen im Siedlungsbereich)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Sie haben eine Herkulesstaude entdeckt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage(n)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Hinweise (Besonderheiten)

Es besteht keine offizielle Meldepflicht.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Kosten

  • Die selbständige Bekämpfung der Herkulesstaude ist kostenfrei. Sollten Sie eine Firma beauftragen für die Entfernung auf Ihrem eigenen Grundstück, so müssen Sie die entstehenden Kosten selbst tragen.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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