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Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst


Leistungsbeschreibung

Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.

Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.

Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:

  • Schuleingangsuntersuchungen,
  • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
  • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
  • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
  • Behindertenberatung und
  • Gesundheitsberichterstattung.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • Brille oder
  • Heilhilfsmittel.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Welche Fristen muss ich beachten?

Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.

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Rechtsgrundlage

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).

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Was sollte ich noch wissen?

Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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