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Was erledige ich wo?

Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen


Leistungsbeschreibung

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für  den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

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Voraussetzungen

Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII  und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 

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Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

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Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

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Fachlich freigegeben am

02.05.2023

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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