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Was erledige ich wo?

Musikschule


Leistungsbeschreibung

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An die regionalen Musikschulen beziehungsweise Kreismusikschulen.

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Welche Gebühren fallen an?

Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilet die jeweilige Musikschule.

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Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig-Holstein e.V.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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