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Was erledige ich wo?

Nicht-typische Gesundheitsrisiken beim Konsum von Cannabis melden


Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Als Anbauvereinigung müssen Sie das Landeslabor Schleswig-Holstein sofort informieren, wenn Ihr weitergegebenes Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) gesundheitliche Risiken birgt, die über die typischen Konsumgefahren hinausgehen. 
Sie müssen umgehend Maßnahmen zur Beseitigung des Risikos treffen. Dazu gehört, Ihre Mitglieder über die Gesundheitsgefahren zu informieren und das betroffene Cannabis oder Vermehrungsmaterial zurückzurufen, zurückzunehmen und zu vernichten. 

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Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Konsum des von Ihnen weitergegebenen Cannabis beziehungsweise Vermehrungsmaterials nicht-typische gesundheitliche Risiken birgt, gehen Sie wie folgt vor:

  • Informieren Sie umgehend das Landeslabor Schleswig-Holstein, wenn Sie vermuten, dass gesundheitliche Risiken über die typischen Gefahren hinausgehen.
  • Ergreifen Sie sofort Maßnahmen zur Risikominderung. Dazu gehört der Rückruf, die Rücknahme und die Vernichtung des betreffenden Cannabis oder des Vermehrungsmaterials.
  • Informieren Sie Ihre Mitglieder über das Risiko und die getroffenen Maßnahmen.

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

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Voraussetzungen

Sie vermuten oder wissen, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge der Cannabispflanze) Ihrer Anbauvereinigung ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, welches über die typischen Gefahren des Konsums hinausgehen.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich nach Feststellung des Verdachts erfolgen.

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Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

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Rechtsgrundlage

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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