Opferhilfe (Straftaten)
Leistungsbeschreibung
Um auf die Bedürfnisse der Opfer von Straftaten und deren Angehörige einzugehen, gibt es die Opferhilfe. In Strafverfahren steht zumeist die Zeugenrolle des Opfers im Mittelpunkt. Die Opferbedürfnisse umfassen jedoch auch die Sicherheit vor weiteren Straftaten, die Bewältigung des aus der Straftat resultierenden Traumas, den Beistand bei der Wiederherstellung der Würde des Opfers sowie Unterstützung bezüglich des Ausgleichs des erlittenen Schadens.
Im Jahr 2009 wurde mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein die private »Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein« gegründet, deren Zweck unter anderem die individuelle finanzielle Unterstützung der Opfer von Straftaten ist.
Zudem erhalten Opfer von Straftaten Hilfen vom WEISSER RING - Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
An die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein beziehungsweise an den Weissen Ring.
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Rechtsgrundlage
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Was sollte ich noch wissen?
Der Umfang der Landesleistungen an Opfer von Straftaten ergibt sich umfassend aus dem 2. Opferschutzbericht der Landesregierung vom 15. November 2006 (Drs. 16/1075).
Weitere Informationen zum Opferschutz finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE).
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Urheber
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