Pauschbetrag der Sozialen Entschädigung für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche beantragen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wegen anerkannter Schädigungsfolgen einen außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung und Wäsche haben, können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Ein außergewöhnlicher Verschleiß kann zum Beispiel entstehen, wenn Sie wegen Ihrer Schädigungsfolgen eine Prothese, Orthese oder einen Rollstuhl nutzen und Sie dadurch Ihre Kleidung und Wäsche stärker beanspruchen und abnutzen.
Um die zusätzlichen Kosten auszugleichen, können Sie beim zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung einen Pauschbetrag beantragen.
Der Anspruch und die Höhe hängen davon ab, ob und in welchem Umfang ein außergewöhnlicher Verschleiß vorliegt.
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Voraussetzungen
- Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, für den Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
- Ihre Kleidung und Wäsche verschleißen aufgrund Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen außergewöhnlich stark.
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Welche Gebühren fallen an?
- Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Rechtsgrundlage
- § 46 Absatz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - (SGB XIV)
- § 143 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - (SGB XIV)
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Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Sozialgericht
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An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
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Onlinedienste
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