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Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

  • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
  • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
  • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
  • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Wenn Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind haben und dauerhaft getrennt voneinander leben, darf nur der Elternteil den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind gewöhnlich lebt. Hierbei ist es egal, ob Sie verheiratet, geschieden oder unverheiratet sind.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • in Deutschland gemeldet sind.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis,
    • alter Reisepass oder
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
  • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
    • Sorgerechtsnachweis
  • Passfoto, das
    • aktuell und
    • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

Ist nur ein sorgeberechtigtes Elternteil anwesend brauchen Sie, zusätzlich zu der Einverständniserklärung, eine Kopie oder das Original des Ausweises der abwesenden Person. 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühren für den Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Gebühr: 22,80 EUR (Vorkasse: nein)
  • Gebühren für den vorläufigen Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Abgabe: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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