Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Politische Partei: Gründung


Leistungsbeschreibung

Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit in der gesamten Bundesrepublik oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will.

Eine Partei muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere

  • nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation,
  • nach der Zahl ihrer Mitglieder und
  • nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit

eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.

Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundeswahlleiter informieren.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück