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Was erledige ich wo?

Prüfung als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer ablegen


Leistungsbeschreibung

Gefahrguttransporte haben besondere Anforderungen an die Sicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Sie als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer eine entsprechende Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Dann erhalten Sie den ADR-Schein, auch Gefahrgutführerschein genannt.

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in:

  • Basiskurs
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1
  • Aufbaukurs Klasse 7
  • Auffrischungsschulungen

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen an einer mindestens 2,5-tägigen Schulung teil, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt ist.
  • In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
  • Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
  • Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
    • Erstschulung
      • Basiskurs: 45 Minuten
      • Aufbaukurs Tank: 45 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten
    • Auffrischungsschulung: 30 Minuten
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschreiten.
  • Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen den ADR-Schein aus.

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An wen muss ich mich wenden?

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

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Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

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Voraussetzungen

  • Sie haben ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung teilgenommen.
  • Um die Prüfung für einen Aufbaukurs abzulegen, haben Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden.
  • Um die Prüfung für einen Auffrischungskurs abzulegen, müssen Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung einen gültigen ADR-Schein vorlegen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Anmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den Schulungsveranstalter
  • Prüfungsbogen
  • Niederschrift

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Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

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Welche Fristen muss ich beachten?

  • 5 Jahr(e)
    • Der ADR-Schein ist 5 Jahre gültig. Der ADR-Schein verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn Sie die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit erfolgreich abschließen. Wenn Ihr ADR-Schein nicht mehr gültig ist, müssen Sie erneut eine Erstschulung und -prüfung absolvieren.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

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Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

  • In einigen Bundesländern: Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtsverfahren
  • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

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Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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